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Fristen sollen verlängert werden

30.09.2025

Verschiedene Nachrüstfristen in der TA Luft für Altanlagen in der Schweine- und Geflügelhaltung sollen verlängert werden. Das sieht ein Referentenentwurf aus dem Bundesumweltministerium zur Änderung der TA Luft für bestimmte Anlagenarten vor. Fristen, um Maßnahmen für die Emissionsminderung in Bestandsanlagen umzusetzen, sollen bis Ende 2029 ausgedehnt werden.

 

Das Bundesumweltministerium (BMUKN) plant, verschiedene Nachrüstpflichten in der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) für Altanlagen in der Schweine- und Geflügelhaltung zu verlängern. Das geht aus einem aktuellen Referentenentwurf hervor, der Änderungen der TA Luft für bestimmte Anlagenarten vorsieht.

 

Dem Dokument zufolge sollen für bestehende Tierhaltungsanlagen die Übergangsfristen, nach denen bestimmte Maßnahmen zur Emissionsminderung umgesetzt werden müssen, bis Ende 2029 ausgedehnt werden. Dadurch soll, wie im schwarz-roten Koalitionsvertrag vereinbart, den Tierhaltern "möglich langfristige Planungssicherheit" gegeben werden, heißt es zur Begründung.

 

Zudem werde dadurch Zeit gewonnen, um die Vorgaben zur Tierhaltung aus der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) und neuen europarechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen (UCOL) umzusetzen. Letztere seien aktuell noch in Erarbeitung, sollen aber 2026 in Kraft treten und bis 2030 in nationales Recht umgesetzt werden. Laut dem Referentenentwurf sollen durch die Fristverlängerung Doppelarbeiten im Vollzug vermieden werden.

 

Die TA Luft in der Fassung von 2021 gibt für bestimmte Tierhaltungsanlagen Anforderungen zur Reinhaltung der Luft vor, beispielsweise die Nachrüstung von Abluftreinigungseinrichtungen und macht weitere Vorgaben zur Ammoniakemissionsminderung im Stall. AgE

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